Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit

Seit dem 14. Januar 1996 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und damit berechtigt, Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten. Wegen des engen Zusammenhanges zur Finanzierungsberatung von Wohnungsunternehmen habe ich mich bereits frühzeitig auf die Gebiete Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Durch den Postgraduierten Studiengang in Chicago kamen Kapitalanlage- sowie Bankrecht als weitere Spezialisierungen hinzu.

Über 20 Jahre kompetente Beratung bei rechtlichen Fragen

Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf der Durchsetzung von Forderungen im Wege der Vollstreckung in bewegliches Vermögen und Immobilien, sowie Forderungen.

Selbstverständlich ist die anwaltliche Tätigkeit jedoch nicht ausschließlich auf diese Gebiete beschränkt. Ich biete auf allen Feldern anwaltliche Beratung an.

„Bereits seit über 20 Jahren biete ich meinen Mandanten bei rechtlichen Fragen kompetente Hilfe in den wichtigsten Rechtsgebieten an und setze mich beratend und vertretend für sie in rechtlichen Belangen ein.“Klaus B. Kettlack, Master of Laws in Financial Services

Banken- und Darlehensrecht

Wenn der Geldgeber einseitig die Vertragsbedingungen ändert oder bei Vertragsschluss unrechtmäßige Konditionen oder Klauseln vereinbart werden, braucht es eine professionelle Rechtsberatung. Dabei gilt es, Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Kündigung oder die Zulässigkeit der Darlehensbedingungen und Widerrufsbelehrungen zu prüfen. Außerdem kommen auch Haftungsansprüche gegen die beratenden Banken oder Vermittler in Betracht.

Hierfür hat der Bundesgerichtshof mit seiner Rechtsprechung zum Widerrufsrecht die Möglichkeit zur Überprüfung und Verbesserung der Darlehens- beziehungsweise Kreditkonditionen geschaffen. Bei der Absicherung des Darlehens im Grundbuch ergeben sich allerdings eine Vielzahl von Abwicklungshindernissen, wobei wir Ihnen gerne zur Seite stehen.

Börsen- und Kapitalanlagerecht

Ob bei Investitionen in geschlossene Fonds, Anleihen, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Aktien oder Lebensversicherungen: Häufig finden sich auf dem Kapitalmarkt unseriösen oder intransparente Finanzanlagen, über die Bankberater nicht oder nur unzureichend informieren. Für den privaten Anleger ist es dabei schwer, den Überblick über seriöse Produkte zu behalten.

Um dem Anleger im Falle des Erwerbs einer unseriösen Kapitalanlage nach Falschberatung zu dessen Recht zu verhelfen, bedarf es auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwälte: Ich biete Ihnen hierbei eine umfassende und kompetente Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kapitalanlagen, um Ihnen die Möglichkeiten zu verschaffen, Schadensersatzansprüche gegen den Berater geltend zu machen.

Widerrufsrecht im Versicherungssektor

Oftmals enthalten Widerspruchs- und Rücktrittsbelehrungen Fehler, die die Kunden noch nach Jahren zum Widerspruch oder Rücktritt berechtigen. Damit besteht zugleich die Möglichkeit, den Widerspruch beziehungsweise den Rücktritt zu erklären und damit die Rückabwicklung des Vertrages zu fordern. Diese Widerrufsmöglichkeit wird zunehmend auf Lebensversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden, angewandt.

Ein erfolgreicher Widerspruch oder Rücktritt führt zur Rückabwicklung der Versicherungsprämien, das heißt, Versicherte bekommen die eingezahlten Beiträge zurück und erhalten gegebenenfalls noch Zinsen. Sollten Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten haben, können Sie noch immer widersprechen und die Rückabwicklung verlangen. Bei sämtlichen rechtlichen Fragen berate ich Sie gerne.

Mietrecht

Gerade langjährige Mietverhältnisse beschränken sich nicht allein auf die Frage der Mietzahlung. Oft genug werden an der Wohnung Veränderungen und Renovierungen vorgenommen und gegenseitige Ansprüche verrechnet oder erlassen, die es spätestens beim Auszug wieder angemessen auseinanderzusetzen gilt.

Ein immer größeres Problem stellen die Nebenkostenabrechnungen dar. Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften und Berechnungsmodalitäten ist ein einleuchtendes System fast nicht mehr zu erkennen. Formularmäßige Aufschlüsselungen mancher Abrechnungsfirmen verwirren Mieter wie Vermieter gleichermaßen.

Wohnungseigentumsrecht

Viele Wohnungseigentümergemeinschaften oder Verwalter sind mit unterschiedlichen Problemen im Umgang mit Wohnungseigentümern konfrontiert: Beginnend bei der Nichtzahlung laufender Hausgelder über zweckwidrige Nutzung bis hin zu unzulässigen baulichen Veränderungen wie An- und Umbauten. Darüber hinaus verändert sich – begünstigt durch die Niedrigzinsphase – die Zusammensetzung langjährig unveränderter Eigentümergemeinschaften. Damit einhergehen die von der Rechtsprechung entwickelten geänderten Ansprüche an die Rechnungslegung.

Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind mir die vielfältigen Probleme auf diesem Rechtsgebiet bekannt. Gerne unterstützte ich Sie fachkundig bei Ihren juristischen Fällen und Fragen zum Bereich Wohnungseigentumsrecht.

Zwangsvollstreckung

Immer dann, wenn der Schuldner sich weigert die Forderungen des Gläubigers auszugleichen, bietet ein gerichtlicher erstrittener Vollstreckungstitel die Möglichkeit, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Für die Durchsetzung der Zwangsvollstreckung ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen, die geklärt werden müssen und bei denen ich Ihnen als Anwalt gerne zur Seite stehen. Aufgrund langjähriger Erfahrung kann ich Ihnen umfangreiche Vollstreckungsmöglichkeiten aufzeigen und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsmaßnahme beurteilen.

Darüber hinaus berate ich Sie gerne bei schwierigen Detailfragen zum Zwangsvollstreckungsgesetz, unterstütze Sie bei der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch Übernahme des außergerichtlichen Inkassos oder vertrete Sie bei der Einziehung der Forderung im Zuge der Zwangsvollstreckung.

Klaus B. Kettlack LL.M.