Kanzlei Klaus Kettlack

Seit dem 14. Januar 1996 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und damit berechtigt, Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten. Wegen des engen Zusammenhanges zur Finanzierungsberatung von Wohnungsunternehmen habe ich mich bereits frühzeitig auf die Gebiete Immobilien-, Miet-, Wohnungseigentums-, Kapitalanlage- sowie Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Über 25 Jahre kompetente Beratung bei rechtlichen Fragen

Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf der Durchsetzung von Forderungen im Wege der Vollstreckung in bewegliches Vermögen und Immobilien. Selbstverständlich ist die anwaltliche Tätigkeit jedoch nicht ausschließlich auf diese Gebiete beschränkt. Ich biete auf allen Feldern anwaltliche Beratung an.

„Bereits seit über 25 Jahren biete ich meinen Mandanten bei rechtlichen Fragen kompetente Hilfe in den wichtigsten Rechtsgebieten an und setze mich beratend und vertretend für sie in rechtlichen Belangen ein.“Klaus B. Kettlack, Master of Laws in Financial Services

Nach mehr als 25 Jahren Anwaltstätigkeit in meiner Kanzlei in Berlin, biete ich meine rechtliche Beratung seit Anfang 2018 in Krefeld, Cracau, Moerser Str. 158, an. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Bank- und Kapitalmarktrecht“ sowie „Mietrecht und Immobilien“ des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Nach Bedarf arbeite ich mit spezialisierten Kollegen zusammen, um für meine Mandanten eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Anwalt holen? Warum es sich lohnt!

Um Geld zu sparen, holen sich viele Hilfesuchenden keine professionelle Rechtsberatung, sondern informieren sich meist über das Internet auf verschiedenen Ratgeber-Seiten. In den meisten Fällen werden Ihnen die generalisierten Auskünfte jedoch nicht in Ihrem konkreten Fall weiterhelfen können. Professionelle rechtliche Beratung von Profis mag zwar Ihren Preis haben – dieser spiegelt sich jedoch in der individuellen Betreuung und Beratung sowie dem professionellen rechtlichen Beistand wider.

Was kostet mich eine rechtliche Beratung?

Die genauen Kosten einer Beauftragung lassen sich nicht abstrakt beantworten. Deshalb ist Teil einer jeden Beratung die Mitteilung der voraussichtlich entstehenden Kosten unter Einbeziehung der Frage, ob für ein etwaiges Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

Bei Bedürftigkeit übernimmt in vielen Fällen, insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten, der Staat Ihre Kosten. Für eine Beratung oder kurze außergerichtliche Tätigkeit kann der Ratsuchende beim Amtsgericht seines Wohnortes einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen, den er zur (ersten) anwaltlichen Beratung mitbringt. Dann fällt lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 Euro an.

Hinweis für Rechtsschutz-Versicherte

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist darauf zu achten, welche Rechtsfälle beziehungsweise welche Lebensbereiche sie einschließt. Sinnvoll ist es in jedem Fall, vorab eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen.

Für die rechtliche Beratung und sämtliche Auskünfte übernehme ich die volle Verantwortung. Sollte sich mein rechtlicher Rat als nicht korrekt erweisen, hafte ich vollumfänglich – eine Eigenschaft, die Anwälte von fast allen anderen Ratgebern wesentlich unterscheidet.

In gerichtlichen Verfahren gelten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren.

Klaus B. Kettlack LL.M.